Kaltmetall-Kitt
• Für alle Reparatur- und Wartungsarbeiten
• Einfach in der Handhabung: abschneiden - kneten - verarbeiten
• Beständig gegen Salzwasser, Öle und die meisten Säuren und Laugen
• Lösemittelfrei
• Härtet praktisch schrumpffrei aus
• Ausgehärtetes Material lässt sich mechanisch bearbeiten (Bohren, Fräsen, Feilen, Schneiden) und ohne Vorbehandlung überlackieren
• Haftet auch auf feuchten und nassen Flächen
• Bestehend aus Epoxidharz
• Auch für Edelstahl geeignet
• Haftet auf Holz, Glas, Beton, Keramik, Metall und vielen Kunststoffen
• Zum Ausbessern und Abdichten von Rissen, Löchern, Leckagen und Undichtigkeiten an Heizkörpern, Benzin- und Wassertanks
• Zur Reparatur an Kupferrinnen, Warmwasser- und Kaltwasserleitungen; für schnelle und hochfeste Reparaturen an Tank- und Leitungsrohren, Behältern, Pumpen und Gehäusen, Karosserien, Booten, beim Modellbau, an Brettern und Bohlen
• Temperaturbeständigkeit: bis max. +100 °C
• Aushärtezeit: ca. 10 Minuten, volle Härtung ist nach ca. 24 Stunden
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H318: Verursacht schwere Augenschäden;H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen;H315: Verursacht Hautreizungen;H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
EUH205: Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.