Fischer Montagemörtel 150 C Set
Der Montagemörtel ist ein 2K-Injektionsmörtel auf Vinylester-Hybrid-Basis.
Inhalt:
- 1 Kartusche 145 ml
- 2 Statikmischer
- 6 FIS H 16 x 85 K
Das praktische Set beinhaltet Kunststoff Injektions-Ankerhülsen.
Der Montagemörtel 150 C lässt sich ohne Spezialwerkzeug mit einem handelsüblichen Silikonauspressgerät verarbeiten.
Harz und Härter werden erst beim Auspressen aus dem Statikmischer vermischt und aktiviert.
Der Montagemörtel lässt sich besonders wirtschaftlich mit einer handelsüblichen Dichtstoff-Auspresspistole verarbeiten.
Angebrochene Kartuschen können mit einem neuen Statikmischer wieder verwendet werden.
Der Montagemörtel ist für Standardanwendungen in Voll- und Lochsteinmauerwerk und ungerissenen Beton zugelassen.
Das Hybrid-System bietet mit zugelassenen Systemkomponenten wie Ankerstangen FIS A, Innengewindeankern und Injektions-Ankerhülsen für Befestigungen in Beton und Mauerwerk viele Anwendungsmöglichkeiten im Innen- und Außenbereich.
Eigenschaften |
Inhalt: |
145 ml/Kartusche |
Ausführung: |
Hochleistungsmörtel |
Lieferumfang: |
1 Kartusche 145 ml, 2 x Statikmischer FIS S, 6 x FIS H 16 x 85 K |
ETA-Zulassung: |
Ja |
VDS-Zulassung: |
Ja |
DIBt-Zulassung: |
Ja |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.