Fischer Reparatur-Spachtel
Die Reparaturspachtel rettet die Wand vor hässlichen Bohrlöchern oder Rissen. Das kräftige Weiß des Spachtels lässt die Löcher verschwinden und kann bei Bedarf auf überstrichen werden.
Dringt tief in schmale Risse ein und deckt diese perfekt ab. Mit der integrierten Spachtel kann die Spachtelmasse genau verarbeitet werden.
Die Spachtelmasse ist sehr leicht und zeigt bei Löchern bis zu 12 mm kein Schrumpfen, was hässliche Dellen in der Wand vermeidet.
ultraleichte, gebrauchsfertige Spachtelmasse auf Acryldispersionsbasis
schwundfrei, bis 12 mm einlagige Schichtdicke
anstrichverträglich
innen und außen anwendbar
geruchsneutral; lösemittel-, isocyanat- und silikonfrei
alterungsbeständig, gute UV-Beständigkeit
gute Lagerstabilität
schnell schleifbar
Die Anwendungsbereiche sind:
- Holz
- Beton
- Putz
- Mauerwerk
- Gipskartonplatten
Verarbeitungstemperatur: + 5 °C bis + 35 °C
Widerstandsfähigkeit: - 25 °C bis + 80 °C
Farbe: naturweiß
Eigenschaften |
Verarbeitungstemperatur: |
+ 5 °C bis + 35 °C |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.