Acryldichtmasse Acryrub Pro-W
• Lösemittel- und siliconfrei
• Geringe Wasserdampfdurchlässigkeit
• Maximale Gesamtverformung 15 %
• Farbecht, witterungs- und UV-beständig
• Wasserfest nach Aushärtung, nicht für andauernde Wasserbelastung geeignet
• Sehr gute Haftung auf feuchten, saugenden Untergründen sowie Hart-PVC, beschichtetem Holz und eloxiertem Aluminium
• Nach vollständiger Aushärtung sehr gut anstrichverträglich
• Kann gut überputzt oder übertapeziert werden
• Für diffusionsdichte Bauanschlussfugen im Innenbereich zwischen Mauerwerk und Tür bzw. Fenster nach EnEV DIN 4108 und RAL-Montagerichtlinien
• Für gering belastete Fugen und Risse zwischen Mauerwerk, Beton, Putz und Fensterbänken, Rollladenkästen, Scheuerleisten und Fußboden. Anschlussfugen (horizontal) bei Gebäuden aus Gasbeton
• Zum Abdichten von Blechstößen, -nähten und -überlappungen im Metall- und Apparatebau sowie im Klima- und Lüftungsbau
• Anstrichverträglich nach DIN 52452
Gefahrenhinweise:
EUH208: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on; Reaktionsmasse aus: 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on und 2-Methyl-4-isothiazolin-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Eigenschaften |
Inhalt: |
310 |
Farbe: |
schwarz |
Verpackung: |
310-ml-Kartusche |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet,
folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten
Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine
Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir
unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den
Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere
Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der
europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in
dessen
unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger
Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5
eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen
unmittelbarer
Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen
Annahmestelle
erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt
und
zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.